Allgemeine 
Geschäfts-
bedingungen

Stand: 13.04.2023

Veranstalter

Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen (nachfolgend auch „Veranstalter”) 

c/o IHK Würzburg-Schweinfurt 

Mainaustraße 33-35 

97082 Würzburg 

- vertreten durch den jeweiligen Vorstand - 

Einleitung 

Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen veranstalten aus ihrem ehrenamtlichen Engagement zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, der Förderung des wirtschaftlichen Standortes Bad Kissingen und zur Sicherung des Fachkräftemarktes heraus die Jobmesse der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen (im Folgenden auch: Jobmesse Bad Kissingen) zum Zwecke der Heranführung und Information von ausgebildeten Fachkräften in den verschiedenen Berufszweigen und Branchen. 
Der Aussteller kann hierzu gemäß den vereinbarten Bedingungen einen Stand aufstellen und den bzw. die von ihm angebotenen Berufspositionen darstellen und hierüber umfassend informieren. Voraussetzung ist, dass der Aussteller mindestens eine (in Worten: eins) Festanstellung in Voll- oder Teilzeit zu vergeben hat. 

1. Geltungsbereich 

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen (Veranstalter) und dem Aussteller auf der von den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen organisierten und veranstalteten Jobmesse Bad Kissingen. Gegenbestätigungen des Ausstellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Jobmesse Bad Kissingen sind nur wirksam, wenn sie vom Vorstand der Bad Kissinger Wirtschaftsjunioren schriftlich bestätigt worden sind. 

2. Zweck und Gegenstand 

Der Aussteller präsentiert bei der Jobmesse Bad Kissingen auf dem Veranstaltungsgelände ausgeschriebene und zu besetzende Berufspositionen. Die Präsentation vor Ort erfolgt durch mindestens einen (in Worten: eins) verantwortlichen Mitarbeiter des Ausstellers. 

3. Vertragsabschluss 

Der Aussteller gibt mit seiner Registrierung bzw. Anmeldung und der Buchung seines/seiner gewünschten Pakets/Pakete innerhalb des gültigen Anmeldezeitraums über die Internetseite www.jobmesse-kg.de ein verbindliches Angebot auf Teilnahme als Aussteller für die jeweilige Jobmesse Bad Kissingen ab. Der Vertrag kommt erst mit Zusendung der daraufhin durch die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen an den Aussteller gemäß der Registrierung und Buchung erstellten und versandten Rechnung zustande. Die Rechnung gilt als Annahme und der Aussteller verzichtet auf einen weiteren, förmlichen Zugang der Annahme. Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen sind nicht verpflichtet, jegliches Angebot anzunehmen. Im Falle einer Nichtannahme ist diese innerhalb von einem Monat nach Ende der Anmeldefrist ausdrücklich dem Aussteller mitzuteilen. 
Diesem stehen im Falle der Nichtannahme keinerlei Ansprüche gegen die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche. 

4. Pakete / Zahlungsmodalitäten / Fälligkeit / Rücktritt / Absage

a) Der Aussteller entrichtet nach dem Erhalt der Rechnung der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zur Unterstützung der Durchführung, der Bewerbung und der Organisation der Veranstaltung den offenen Rechnungsbetrag an die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen. Die Höhe ergibt sich aus dem vom Aussteller bei seiner Registrierung gewählten Paketes/Pakete und dessen/deren Leistungsumfang, so wie es bei den Informationen bei der Registrierung über die Seite www.jobmesse-kg.de unter dem Punkt „Ausstellerinformationen“ dargestellt wurde.
b) Die Zahlung ist mit der Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsgesamtbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zu überweisen.
c) Die vollständige Entrichtung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Aufstellung des Messestandes am zugewiesenen Standplatz sowie zur persönlichen und auch der schriftlichen Präsentation der ausgeschriebenen Berufspositionen z.B. durch eigene Flyer am Stand. Ferner wird der Aussteller entsprechend des jeweils individuell gewählten Paketes seitens des Veranstalters beworben oder genannt.
d) Nimmt der Aussteller aus - von den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen nicht zu vertretenden Gründen - nicht an der Veranstaltung teil, ist eine Rückforderung der Zahlung ausgeschlossen. Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, entbindet dies den Aussteller nicht von der Pflicht dazu. Ausgenommen hiervon sind die unter Punkt 4.f) vereinbarten Rücktrittsregelungen.
e) Bei Nichtbezahlung sowie auch bei nicht vollständiger Bezahlung der gebuchten Leistungspakete innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (siehe Punkt 4.b)) besteht kein Recht des Ausstellers auf Teilnahme an der Jobmesse Bad Kissingen.
f) Der Aussteller ist unter den nachfolgenden Bedingungen zum Rücktritt von seiner Teilnahme als Aussteller an der Jobmesse Bad Kissingen berechtigt.
aa) Der Rücktritt vom Ausstellervertrag hat schriftlich zu erfolgen, der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs obliegt dem Aussteller.
bb) Tritt der Aussteller formgerecht nach Abschluss des Vertrages von demselben zurück, so gelten folgende vom Aussteller an die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zu leistenden Entschädigungen als vereinbart:

Bei Rücktritt in der Periode vom 19.06.2023 bis zum 14.09.2023: 60 % des gewählten Paketes
Bei Rücktritt in der Periode vom 15.09.2023 bis zum 14.10.2023: 100 % des gewählten Paketes

Diese Entschädigungen werden dem Aussteller erlassen, wenn er in der Lage ist, der Ausstellungsleitung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Rücktrittes spätestens aber jedoch bis zu 14 Tagen vor Beginn der Jobmesse Bad Kissingen für die gesamte gebuchte Fläche einen zum Zeitpunkt des Rücktrittes noch nicht angemeldeten Aussteller zu vermitteln, welcher die vertragliche Rechtsnachfolge antritt und die Zulassungsbedingungen vollumfänglich erfüllt. Eine Vermittlung in diesem Sinne liegt höchstens dann vor, wenn der Aussteller den vermittelten Aussteller vor dessen Anmeldung über das Aussteller-Portal den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen benennt und der vermittelte Aussteller bei seiner Anmeldung auf die Vermittlung hinweist.
Mit dem Rücktritt vom Vertrag entfallen jegliche Ansprüche auf den vereinbarten oder bestätigten Standplatz und alle weiteren Ansprüche an den Veranstalter. 
g) Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen sind berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Sofern in diesen Bedingungen nichts Anderweitiges geregelt ist, so ist diese Absage spätestens einen Monat vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu erklären. Mit der Absage erlöschen sämtliche Entgeltansprüche der Wirtschaftsjunioren gegen die Aussteller. Bereits gezahlte Entgelte sind in voller Höhe wieder zurück zu erstatten. Darüber hinaus stehen den Ausstellern keinerlei Ansprüche gegen die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zu. Insbesondere stehen ihnen keinerlei Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche zu. 

5. Durchführung / Auf- und Abbau

a) Die Anlieferung, der Aufbau und der Abbau des Messestandes sind durch den Aussteller auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung durchzuführen. 
b) Die Anlieferung und der Aufbau des Messestandes ist am Tag vor dem Messetag von 10:00 bis 17:00 Uhr und am Veranstaltungstag von 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr möglich. Der Stand ist jedoch am Tag der Messe spätestens bis 15 Minuten vor offizieller Eröffnung der Jobmesse Bad Kissingen vollständig zu beziehen. 
Die verwendeten Stände müssen selbsttragend sein. Verankerungen, Dübel und sonstige Befestigungen sind unzulässig. Ebenso ist die Verwendung von Aufklebern oder anderen, nicht mehr einfach gefahr- und rückstandlos entfernbaren Materialien unzulässig. Die Stände sind entsprechend den sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorgaben seitens des Eigentümers bzw. des Betreibers des Veranstaltungsgeländes und der örtlichen Sicherheitsbehörden (Feuerwehr, Gesundheitsamt etc.) zu errichten. Notwege und Notausgänge sind jederzeit uneingeschränkt frei zu halten. 
c) Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen werden dem Aussteller rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, spätestens aber unmittelbar vor den unter b) genannten Aufbauzeiten, den ihm zugewiesenen Platz für seinen Messestand mitteilen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht grundsätzlich nicht.
d) Die Standfläche bzw. der Stand sind grundsätzlich nicht mit Stromanschluss versehen. Sollte der Aussteller einen Stromanschluss benötigen, so wird dieser hinsichtlich der Möglichkeiten und Bedingungen rechtzeitig von den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen informiert werden. Der Veranstalter hat zudem die Möglichkeit, die allgemeinen Vorgaben, Regularien und Preise über das Aussteller-Portal für die Aussteller verfügbar zu machen. 
e) Über Standflächen und Stände, die bis 15 Minuten vor offizieller Eröffnung der Messe nicht bezogen sind, kann der Veranstalter frei verfügen. Alle Ansprüche des Ausstellers auf seine Standfläche, seinen Stand und weitere Leistungen des Veranstalters verfallen bei nicht rechtzeitigem Bezug. Der Aussteller haftet jedoch für die volle Platzmiete, die Nebenkosten und die bestellten Dienstleistungen sowie für sämtliche durch die Nichtbelegung des Standplatzes oder Standes entstehenden Kosten. 
f) Der Abbau und die Entfernung des Messestandes sowie des jeweiligen Zubehörs erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung bis spätestens drei Stunden nach offiziellem Ende der Messe. 
g) Nach Beendigung der Veranstaltung ist die zur Verfügung gestellte Standfläche besenrein zu hinterlassen. Müll jeglicher Art ist in Eigenregie durch den Aussteller auf seine Verantwortung und Kosten vollständig und rechtmäßig zu entsorgen. 

h) Für den Messetag selbst kann seitens des Veranstalters vorab oder am Tag der Messe selbst eine Kaution in Höhe von 50,00 € (in Worten: fünfzig) vorab per Überweisung oder vor Ort in bar eingefordert werden. Die Kaution kann vom Veranstalter vollständig einbehalten werden, sofern der Aussteller bereits vor offiziellem Messeende seinen Stand abbaut und/oder das Messegelände vorzeitig verlässt. Gleiches gilt, sofern sich der Aussteller weigert seinen Müll selbst zu entsorgen bzw. mitzunehmen. 

i) Ablauf sowie Organisation der Veranstaltung obliegen den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen. Änderungen in Ablauf und Organisation einschließlich einem Wechsel des Ausstellungsgeländes durch die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen sind zulässig und berechtigen den Aussteller nicht zum Widerruf der Teilnahme, soweit die Durchführung des Vertrages hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind in jedem Fall ausgeschlossen. 


6. Sonstige Pflichten des Ausstellers inkl. Einhaltung geltender Infektionsschutzverordnungen

a) Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher feuerpolizeilicher Bestimmungen (bspw. kein offenes Feuer, keine Gasflaschen, Freihaltung der Notwege und Notausgänge etc.). Er erkennt die Nutzungsordnung und Hausordnung des Eigentümers bzw. Betreibers des Veranstaltungsgeländes an (vgl. Anlage Dok-Nr.: GF00-UL-005 „Unternehmensleitlinie - Hausordnung Staatsbad GmbH“ oder unter www.jobmesse-kg.de/hausordnung) und wird den Anweisungen der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen (insbesondere auch deren weiteren, in Textform dem Aussteller im Aussteller-Portal und per E-Mail zur Verfügung gestellten organisatorischen Informationen und Hinweisen), den Hygienebeauftragten der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen, sowie dem Eigentümer bzw. Betreiber des Veranstaltungsgeländes, dessen Vertretern und dessen Mitarbeitern und von den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen oder dem Eigentümer bzw. Betreiber beauftragten Dritten, wie z. B. Sicherheitspersonal, Folge leisten. Der Aussteller ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung vor, während und nach der Veranstaltung - soweit dies seinem Einflussbereich unterliegt - verantwortlich. Dies schließt ebenso die Achtung, Einhaltung und Durchsetzung der am Aufbautag und am Messetag geltenden aktuellen Infektionsschutzverordnungen sowie des Hygienekonzepts der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen ein. 

b) Die Kabel und/oder Kabeltrommeln bis zum Anschluss an die Stromanschluss-möglichkeiten des Veranstaltungsgeländes sind durch den Aussteller selber zur Verfügung zu stellen. Die Kabel sind derart zu verlegen, dass die Sicherheit nicht gefährdet ist. 

 

7. Höhere Gewalt 

a) Kann die Jobmesse Bad Kissingen aus Gründen höherer Gewalt (wozu ausdrücklich auch Pandemie- oder Epidemie-Lagen zählen), aufgrund entsprechender geänderter gesetzlicher Vorgaben, auf behördliche Anordnung, oder aus anderen, von den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen nicht zu vertretenden Gründen (wie z. B. Nichtzurverfügungstellung der Ausstellungsflächen, unrechtmäßige Kündigung der Ausstellungsmöglichkeiten, unvorhersehbare Sperrung der Zugangs- und/oder Zufahrtswege zum Messegelände etc.) durchgeführt werden, sind die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu einem neuen Termin durchzuführen, wobei grundsätzlich keine Verpflichtung der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen besteht, die Jobmesse Bad Kissingen an einem anderen Termin zu veranstalten. Für den Fall, dass die Veranstaltung zu einem neuen Termin durchgeführt wird, ist der Aussteller hiervon zu unterrichten und berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bekanntgabe des neuen Termins seine Teilnahme zu dem neuen Termin abzusagen. Für den Fall der Absage aus den o.g. Gründen durch den Veranstalter werden alle bis dahin dem Veranstalter entstandenen Kosten anteilig entsprechend der gebuchten Leistungen auf die Aussteller umgelegt und mit der bereits getätigten Zahlung verrechnet und verbleibende Überschüsse anteilsmäßig zurückerstattet. In sämtlichen Fällen bleibt dem Aussteller der Nachweis vorbehalten, dass den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen Aufwendungen nicht oder in geringerer Höhe entstanden sind; den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihnen ein höherer Aufwand entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Aussteller gegen die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
b) Sollte die bereits eröffnete Jobmesse Bad Kissingen infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungs- und Einflussmacht bzw. des Verantwortungsbereiches der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen liegen, also ohne deren Verschulden, abgebrochen werden müssen, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus diesen Gründen ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstalter und/oder der Eigentümer bzw. Betreiber des Veranstaltungsgeländes infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen nicht in deren Verantwortungs- bzw. Verschuldensbereich liegenden Umstand gezwungen sind, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen. 
 

8. Haftung der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen 

a) Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadensersatzansprüche geltend macht und der Anspruch nicht bereits ausgeschlossen ist, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

b) Die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

c) Soweit dem Aussteller im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

d) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 

9. Haftung des Ausstellers 

a) Der Aussteller haftet für sich, seine Bediensteten und seine Erfüllungsgehilfen bei Aufbau und Abbau des Standes sowie während der Dauer der Veranstaltung. Insbesondere für die Sicherheit seines Standes, die Einhaltung der jeweiligen Ordnungsvorschriften sowie geltender Infektionsschutzverordnungen inkl. Hygienevorschriften sowie die Erhaltung der Einrichtung des Veranstaltungsgeländes, insbesondere des Bodens, der Fenster und der Wände. Im Falle der Inanspruchnahme der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen durch Dritte, wird der Aussteller die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen von jeglichen Ansprüchen, die aus seinem Verantwortungsbereich stammen und durch sein Verschulden oder ihm zurechenbares Verschulden verursacht sind, unter Verzicht auf etwaige Einreden, auf erstes Anfordern freistellen. Gleiches gilt auch, sofern die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen von einem Dritten in Anspruch genommen werden, weil die Ordnungsvorschriften, Infektionsschutzverordnungen und/oder Hygienevorschriften nicht eingehalten werden. Bei Schadensersatzansprüchen des Dritten bleibt dem Aussteller der Nachweis vorbehalten, dass er die Verletzung der Rechte des Dritten nicht verschuldet hat. 

b) Die Freistellungspflicht nach Punkt 9.a) bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten notwendigerweise erwachsen.
c) Weitergehende gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche der Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen bleiben unberührt. 

10. Sonstige Bestimmungen / Salvatorische Klausel / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anlagen

a) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder/und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
b) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleiben die vertraglichen Bestimmungen im Übrigen wirksam, soweit keine für das Verhältnis zwischen Aussteller und den Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen zwingend geltenden gesetzlichen Regelungen anderweitiges vorsehen. Die Parteien verpflichten sich unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen. 

c) Erfüllungsort ist Bad Kissingen. 

d) Als Gerichtsstand wird Bad Kissingen vereinbart, soweit dies zulässig ist.
e) Anlagen: Dok-Nr. GF00-UL-005 „Unternehmensleitlinie - Hausordnung Staatsbad GmbH“ 

oder unter www.jobmesse-kg.de/hausordnung